string(89) "https://api.mollie.com/v2/methods?resource=orders&includeWallets=applepay&include=issuers" array(6) { ["method"]=> string(3) "GET" ["body"]=> NULL ["headers"]=> array(5) { ["Accept"]=> string(16) "application/json" ["Authorization"]=> string(42) "Bearer test_PxTvnmGHQD9rJnEBpBU4rfhS22x6kN" ["User-Agent"]=> string(113) "Mollie/2.44.1 PHP/7.4.33-nmm7 WordPress/5.9.11 WooCommerce/6.5.1 WooCommerceSubscriptions/Unknown MollieWoo/7.3.0" ["X-Mollie-Client-Info"]=> string(84) "Linux dd25002 5.15.0-152-generic #162-Ubuntu SMP Wed Jul 23 09:48:42 UTC 2025 x86_64" ["Content-Type"]=> string(16) "application/json" } ["user-agent"]=> string(113) "Mollie/2.44.1 PHP/7.4.33-nmm7 WordPress/5.9.11 WooCommerce/6.5.1 WooCommerceSubscriptions/Unknown MollieWoo/7.3.0" ["sslverify"]=> bool(true) ["timeout"]=> int(10) } eigentumsübertragung – presse.ws https://presse.ws Pressemeldungen Fri, 31 Jan 2025 19:27:11 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.9.11 Für die Scheidungsimmobilie gibt es verschiedene Optionen https://presse.ws/handel-dienstleistungen/9278 Fri, 31 Jan 2025 19:27:10 +0000 https://presse.ws/?p=9278 Eine Trennung oder Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern stellt oft auch eine große Herausforderung in Bezug auf das gemeinsame Haus dar. Es tauchen viele Fragen auf: Wer bleibt im Haus? Soll es vermietet oder verkauft werden? Die Makler von Werneburg Immobilien bieten Eigentümern Unterstützung und Expertise, um die richtige Entscheidung für die individuelle Situation zu treffen.

Die Eigentumsübertragung, die Vermietung oder der Verkauf kommen für Scheidungsimmobilien in Betracht. Alle Optionen haben Vor- und Nachteile, über die Geschäftsführer Alexander Werneburg und sein Team beraten. Die Eigentumsübertragung ist eine mögliche Lösung, wenn einer der Ex-Partner in der Immobilie verbleiben möchte. In diesem Fall übernimmt der verbleibende Partner die Immobilie und zahlt den anderen aus. “Vorab ist es daher ratsam, bei Bedarf die Kreditfähigkeit des verbleibenden Partners zu prüfen”, erklärt Alexander Werneburg. Er und seine Kollegen arbeiten eng mit Notaren zusammen und vermitteln gegebenenfalls an Finanzberater, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Die Vermietung der Scheidungsimmobilie ist eine sinnvolle Alternative, wenn aktuell keiner der Ex-Partner die Immobilie selbst nutzen möchte, sie jedoch langfristig in Besitz bleiben soll. Ist die Immobilie zum Beispiel als zukünftiges Erbe für die gemeinsamen Kinder gedacht, bietet diese Lösung eine gute Balance zwischen Werterhalt und finanzieller Flexibilität. Die Immobilienmakler aus Berlin unterstützen Eigentümer, die sich für diese Option entscheiden, bei der Suche nach geeigneten Mietern und bei der Verwaltung der Immobilie.

Der Verkauf der Immobilie ist oft die bevorzugte Wahl, wenn beide Parteien einen Neuanfang anstreben. “Diese Lösung ermöglicht eine gerechte Aufteilung des Verkaufserlöses und vermeidet künftige finanzielle Verflechtungen”, so der Geschäftsführer. Gerne begleitet er den Verkaufsprozess von der Marktwertermittlung über die Vermarktung bis hin zum Vertragsabschluss und sorgt dafür, dass die Eigentümer von einem optimalen Ergebnis profitieren.

Der Geschäftsführer und sein Team stehen mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite, um Eigentümern in dieser herausfordernden Lebensphase die bestmögliche Lösung zu bieten und gemeinsam klare Perspektiven zu schaffen.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilienbewertung Berlin, Wohnung vermieten Berlin und Immobilienmakler Berlin-Treptow erhalten Interessenten auch auf https://www.werneburg-immobilien.de/.

Werneburg Immobilien
Alexander Werneburg
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Welche Zukunft hat die Immobilie nach der Trennung? https://presse.ws/handel-dienstleistungen/9157 Thu, 19 Dec 2024 11:42:12 +0000 https://presse.ws/?p=9157 Eine Trennung wirft oft komplexe Fragen zum gemeinsamen Wohneigentum auf. Die Makler von Bartelt Immobilien aus Hannover bieten eine einfühlsame, neutrale Beratung und begleiten Expartner beim Verkauf ihrer Immobilie – von der Wertermittlung über die Durchführung der Besichtigungstermine bis hin zur Immobilienübergabe.

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie nach einer Trennung oder Scheidung? Diese Frage stellt viele ehemalige Paare vor emotionale und finanzielle Herausforderungen. Die Makler von Bartelt Immobilien aus Hannover unterstützen Betroffene in dieser schwierigen Phase. “Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden”, betont Geschäftsführer Ulrich Bartelt von Bartelt Immobilien. Dabei liegt der Fokus darauf, objektive Antworten auf zentrale Fragen zu liefern: Soll das Haus verkauft werden? Gibt es Alternativen wie die Eigentumsübertragung an einen Partner? Was geschieht mit laufenden Krediten?

“Wir helfen unseren Kunden, einen kühlen Kopf zu bewahren und fundierte Entscheidungen zu treffen”, so Ulrich Bartelt. Für die gemeinsame Immobilie kommen mehrere Optionen in Betracht: die Eigentumsübertragung, die Vermietung und der Verkauf.

Besonders dann, wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, kann die Eigentumsübertragung eine Möglichkeit sein. Bei dieser verbleibt einer der Partner in der Immobilie und zahlt den anderen aus.

Die Vermietung eignet sich eher bedingt für Getrennte oder Geschiedene. “Sie müssen in dieser Hinsicht auf jeden Fall an einem Strang ziehen”, erklärt Ulrich Bartelt. Die Option kommt zum Beispiel dann infrage, wenn keiner der Expartner aktuell in der Immobilie bleiben möchte, diese aber später an das Kind vererbt werden soll.

Entscheiden sich die Expartner für den Verkauf, können sie im Hinblick auf die Immobilie einen sauberen Schlussstrich ziehen. In vielen Fällen erleichtert der Verkauf der Immobilie zudem den Neuanfang, da durch den Erlös finanzielle Belastungen reduziert werden können. Bartelt Immobilien bietet in diesem Zusammenhang umfassende Leistungen, von der präzisen Wertermittlung über die diskrete Vermarktung bis hin zur rechtssicheren Immobilienübergabe.

Dank ihrer langjährigen Erfahrung und einem geschulten Team können die Immobilienexperten aus Hannover Expartner auch bei schwierigen Fällen unterstützen. Möchte einer der Expartner die Immobilie verkaufen, der andere aber nicht, kann es zu einer Teilungsversteigerung kommen. “Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letzte Option in Betracht gezogen werden”, erklärt der Geschäftsführer, “denn dabei handelt es sich um eine besondere Form der Zwangsversteigerung, die unter Umständen mit einem niedrigeren Verkaufserlös einhergehen kann als bei einem normalen Verkauf”. Ist partout keine andere Lösung in Sicht, informieren die Makler aber auch hierzu.

Möchten sich Interessenten über ihre Optionen beraten lassen, können sie sich unter der Rufnummer 0511 / 123 139 88 oder per E-Mail unter info@bartelt-immobilien.de an die Immobilienmakler aus Hannover wenden.

Mehr Wissenswertes zum Thema sowie zu Immobilienmakler Gehrden, Immobilienmakler Hemmingen und mehr erhalten Interessenten oder auf der Webseite unter https://www.bartelt-immobilien.de/.

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Eine Lösung für die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung finden https://presse.ws/handel-dienstleistungen/8544 Mon, 12 Aug 2024 13:20:16 +0000 https://presse.ws/?p=8544 Nach einer Scheidung stehen Paare vor einer schwierigen Entscheidung bezüglich des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung. Ihnen bieten sich verschiedene Optionen: die Eigentumsübertragung, die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung. Geschäftsführer Sascha Rückert von Rückert Immobilien in Wiesbaden erläutert die Vor- und Nachteile.

1. Eigentumsübertragung: Möchte einer der Ex-Partner in der Immobilie verbleiben, kann die Eigentumsübertragung mit einer Auszahlung des anderen Partners eine Lösung sein. “Diese Option bietet dem Verbleibenden Sicherheit, erfordert aber auch eine hohe finanzielle Belastbarkeit”, erklärt Sascha Rückert. Es sei daher ratsam, sich vorab über Punkte in Bezug auf den gemeinsamen Kredit, Unterhaltsfragen und den Zugewinnausgleich von einer Expertin oder einem Experten beraten zu lassen. Die Eigentumsübertragung eignet sich vor allem dann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind. Diese können so weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufwachsen.

2. Vermietung: Eine weitere Möglichkeit ist die Vermietung des Hauses oder der Wohnung in Wiesbaden oder der Region. Diese Option setzt jedoch ein gutes Verhältnis zwischen den Ex-Partnern voraus, da die Verwaltung der Immobilie weiterhin gemeinschaftlich erfolgen muss. Sie eignet sich für alle, die ihre Wohnung oder ihr Haus aktuell nicht mehr bewohnen möchten, diese oder dieses aber beispielsweise später einmal an ihre Kinder vererben möchten.

3. Verkauf: Der Verkauf der Immobilie ist oft die beste Lösung für Paare, die einen klaren Trennstrich ziehen möchten, auch finanziell. “Ein Hausverkauf ermöglicht es beiden Ex-Partnern, einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, ohne sich weiter um die gemeinsame Immobilie kümmern zu müssen”, so Sascha Rückert.

4. Teilungsversteigerung: Ist eine Einigung über den Verkauf nicht möglich, bleibt noch die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert, was häufig zu einem geringeren Erlös führt. “Eine Teilungsversteigerung sollte nur als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden, da der erzielte Preis oft nicht den tatsächlichen Wert der Immobilie widerspiegelt”, erklärt der Geschäftsführer.

Unabhängig von der gewählten Option ist es wichtig, die Entscheidung gut zu durchdenken und sich professionell beraten zu lassen. “Wir bei Rückert Immobilien stehen den Betroffenen zur Seite und helfen dabei, die für alle Beteiligten beste Lösung zu finden”, sagt Sascha Rückert. Interessenten können den Immobilienmakler in Wiesbaden, der auch als Immobilienmakler für Mainz und die Region aktiv ist, und seine Kollegen telefonisch unter 0611-18 5 18 28 erreichen.

Mehr Wissenswertes zum Thema gibt es auf https://www.rueckert-immobilien.de.

Rückert Immobilien GmbH & Co. KG
Sascha Rückert
Rheingaustraße 51

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Immobilienverkauf, Eigentumsübertragung oder Teilungsversteigerung bei Scheidung? https://presse.ws/handel-dienstleistungen/8369 Thu, 18 Jul 2024 07:02:22 +0000 https://presse.ws/?p=8369 “Viele Eigentümer fragen sich, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht, was mit dem noch laufenden Darlehen passiert und welche finanziellen Belastungen auf sie zukommen werden”, erklärt Inhaber Ralf Zupancic von Immoline Freiburg. Er bietet als neutraler Experte objektive Antworten. Zudem hilft er beiden Seiten, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Ein möglicher Weg ist die Eigentumsübertragung. Wenn ein Partner das Haus behalten möchte, kann eine Auszahlung an den anderen Partner erfolgen. “Hierbei ist es wichtig, die finanziellen Belastungen genau zu kalkulieren, um keine Überraschungen zu erleben”, so Ralf Zupancic. Alternativ kann eine Teilungsversteigerung in Betracht gezogen werden, wenn beide Partner im Grundbuch eingetragen sind und sich nicht einigen können. Die sauberste Lösung stellt der Verkauf der Immobilie dar. So können einerseits wirtschaftlich getrennte Wege gegangen und andererseits finanzielle Belastungen vermieden werden.

Haben sich die Expartner für den Immobilienverkauf entschieden, wickelt der Inhaber von Immoline Freiburg diesen professionell – und auf Wunsch auch diskret – ab. Ralf Zupancic bietet dabei ein umfassendes Dienstleistungspaket. Es reicht von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Immobilienübergabe. Zudem ist der Experte behilflich, wenn einer der Expartner eine neue Immobilie in Freiburg oder der Region zur Miete oder zum Kauf sucht.

Mehr Wissenswertes zum Thema sowie zu Immobilie verkaufen Freiburg, Immobilienpreise Freiburg, Immobilien Freiburg und mehr gibt es auf immoline-freiburg.de.

Immoline Freiburg
Ralf Zupancic (Inhaber)
Swetlana-Geier-Straße 11

79100 Freiburg
Deutschland

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Immobilienprofi aus Alsfeld findet die beste Lösung für Scheidungsimmobilien https://presse.ws/handel-dienstleistungen/5169 Wed, 21 Sep 2022 10:30:40 +0000 https://presse.ws/?p=5169 Lässt sich ein Ehepaar scheiden, stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Immobilienprofi Mike Schneider weiß, dass neben der Eigentumsübertragung auch die Vermietung, der Verkauf oder die Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Er berät über die Vor- und Nachteile der Optionen und findet mit den Eigentümern die beste Lösung.

“Eine Eigentumsübertragung lohnt sich immer dann, wenn einer der Eigentümer in der Immobilie wohnen bleiben möchte”, weiß Immobilienprofi Mike Schneider, “diese Option ist besonders dann sinnvoll, wenn die Eigentümer Kinder haben, die sie nicht aus ihrem gewohnten Umfeld herausreißen möchten”. Bei der Eigentumsübertragung geht die Immobilie auf denjenigen über, der in dieser wohnen bleibt. Der andere Eigentümer wird ausgezahlt.

Möchten die Eigentümer das Haus behalten, beispielsweise, um es später ihren Kindern zu vererben, aber nicht dort wohnen bleiben, kommt die Vermietung in Betracht. “Dazu sollten sich die Eigentümer allerdings trotz ihrer Scheidung oder Trennung weiterhin gut verstehen”, rät Mike Schneider, “schließlich müssen sie sich um die technische und kaufmännische Verwaltung der Immobilie kümmern oder einen Experten damit betrauen”. Gerne hilft auch die Mike Schneider Immobilien GmbH bei der Suche nach einem geeigneten Mieter.

Kommen weder die Eigentumsübertragung noch die Vermietung der Immobilie infrage, ist der Verkauf eine weitere Option. “Mit dem Verkauf ziehen die Eigentümer einen klaren Schlussstrich. Vom Verkaufserlös können sie sich beispielsweise zwei schicke Mietwohnungen leisten”, meint Immobilienmakler Mike Schneider. Haben sich die Eigentümer für den Verkauf entschieden, wickeln Mike Schneider und sein Team diesen vollständig ab – auf Wunsch auch diskret.

Nur wenn sich die Eigentümer gar nicht darauf einigen können, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, kommt es zu einer Teilungsversteigerung. Diese Zwangsversteigerung muss von einem der Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. “Da die Immobilie hier häufig unter ihrem Marktwert verkauft wird, raten wir nur in Extremfällen zu diesem Schritt”, so Mike Schneider.

Eigentümer, die sich für den Immobilienverkauf entschieden haben, oder die sich noch nicht sicher sind, welche die beste Option für sie ist, können sich kostenlos und unverbindlich von den Immobilienmaklern aus Alsfeld beraten lassen. Die Immobilienmakler können unter der Rufnummer 06631 / 77 67 27 kontaktiert werden.

Mehr Informationen zum Thema oder auch zu Immobilie verkaufen Alsfeld, Immobilien in Schwalmstadt kaufen, Haus kaufen Schwalmstadt und mehr gibt es auf https://www.msi-hessen.de/.

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Mike Schneider
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Wie geht es nach einer Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie weiter? https://presse.ws/gesellschaft-familie/4421 Mon, 04 Apr 2022 09:59:02 +0000 https://presse.ws/?p=4421 Hat sich ein Paar getrennt oder scheiden lassen, steht oftmals die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Denn neben einem Immobilienverkauf gibt es noch andere Optionen wie die Eigentumsübertragung oder die Vermietung. Die Immobilienmakler der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen unterstützen Interessenten bei der Entscheidungsfindung.

“Stimmen beide Seiten nach der Trennung oder Scheidung einem Immobilienverkauf zu, unterstützen wir sie gerne dabei”, sagt Geschäftsführer Joachim Neumann, “der Erlös kann dann gerecht untereinander aufgeteilt und beispielsweise in eine neue Immobilie investiert werden”. In solchen Fällen übernehmen er und seine Kollegen selbstverständlich auch die Immobiliensuche in Villingen-Schwenningen sowie in der Umgebung. “Wir wissen, dass nach Trennungen oder Scheidungen meist schnelles Handeln erforderlich ist, da beide Seiten zügig getrennte Wege gehen wollen und berücksichtigen dies bei unserer Arbeit”, so der Geschäftsführer.

Zudem verkaufen er und seine Kollegen die Immobilie auf Wunsch diskret. Dazu fertigen sie beispielsweise virtuelle Objektrundgänge an, zu denen nur ausgewählte Kaufinteressenten einen Zugang erhalten. Nur Kaufinteressenten, die nach dem Ansehen weiterhin Interesse an der Immobilie haben, werden dann zu einem Besichtigungstermin vor Ort eingeladen. “Dieses Vorgehen erspart den Immobilienverkäufern Aufwand, Stress und Zeit”, erklärt Joachim Neumann.

Gerade für Eigentümer mit Kindern sei der Immobilienverkauf laut Joachim Neumann manchmal aber nicht die beste Option. Dann komme eine Eigentumsübertragung infrage, bei der eine der Parteien in der Immobilie wohnen bleibt und die andere Partei auszahlt. Darüber hinaus ist die Immobilienvermietung möglich. “Die Immobilienvermietung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn feststeht, dass ein Kind das Haus oder die Wohnung später einmal erben soll”, meint der Geschäftsführer.

Dass aber nicht immer beide Seiten einem Immobilienverkauf, einer Eigentumsübertragung oder der Immobilienvermietung zustimmen, weiß Prokurist Markus Neumann. “In solchen Fällen lohnt sich ein Blick ins Grundbuch”, so der Prokurist. Denn nur die- oder derjenige, der ins Grundbuch eingetragen ist, kann die Immobilie verkaufen.

Sind beide Eigentümer im Grundbuch vermerkt und können sich partout nicht auf eine Lösung einigen, besteht noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. “Allerdings ist es besser, diese Art der Zwangsversteigerung zu vermeiden”, weiß Markus Neumann, “denn durch einen normalen Immobilienverkauf lassen sich meistens höhere Verkaufserlöse erzielen”.

Eigentümer, die sich bei den Maklern aus Villingen-Schwenningen über die Möglichkeiten für ihre Scheidungsimmobilie informieren möchten, erreichen diese unter der Rufnummer (0) 7720 / 31511 oder per E-Mail an info@immo-neu.de.

Weitere Informationen zum Thema sowie zu Immobilienmakler Villingen, Immobilienmakler Villingen-Schwenningen, Immobilienmakler Schwenningen und mehr finden Interessierte auch auf https://www.immo-neu.de/

NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH
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Was geschieht nach der Scheidung mit dem gemeinsamen Haus? https://presse.ws/handel-dienstleistungen/1228 Thu, 02 Jul 2020 06:37:29 +0000 https://presse.ws/?p=1228 Zu Beginn einer Ehe machen sich viele wohl keine Gedanken darüber, was mit dem gemeinsamen Haus im Falle einer Scheidung geschehen soll. Ehemaligen Eheleuten, die keinen Ehevertrag mit entsprechenden Regelungen dazu haben, stehen die Experten der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH mit Sitz in Brühl, Bornheim und Wesseling bei allen Immobilienfragen wie zur Eigentumsübertragung, zur Teilungsversteigerung oder zum Verkauf zur Seite.

“Wenn ein Paar sich trennt, stellt sich häufig die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passieren soll”, sagt René Reuschenbach, Geschäftsführer der WAV Immobilien Reuschenbach GmbH (WAV). Vor allem, wenn das Paar Kinder habe, sei der Verkauf des Hauses nicht immer die beste Option, da diese sonst aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. “In solchen Fällen schlagen wir oft eine sogenannte Eigentumsübertragung vor”, erklärt René Reuschenbach.

Bei dieser bleibt einer der Partner gemeinsam mit den Kindern im Haus wohnen und zahlt den anderen dafür aus. “Bei dieser Option sollte sich der Ausziehende allerdings bewusst darüber sein, dass die Kosten für ihn steigen werden”, so der WAV-Geschäftsführer. Neben der Fortzahlung eines möglicherweise bestehenden Immobilienkredits müsse er jetzt nämlich auch die Kosten für den bevorstehenden Umzug sowie für die Anschaffung neuer Möbel und Miete für die neue Wohnung zahlen. Aber auch für denjenigen, der in der Immobilie verbleibt, kann es teuer werden. Denn plötzlich müssen Kosten getragen werden, die man sich vorher geteilt hat – zum Beispiel für Versicherungen, für Strom und Heizung sowie für die Wasserver- und -entsorgung.

Können es sich die Expartner nicht leisten, das Haus weiterhin zu unterhalten, kommt auch ein Verkauf in Frage. Bei diesem stehen ihnen die WAV-Experten unter anderem mit einer professionellen Wertermittlung, mit der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés sowie mit der Anfertigung einer professionellen 360-Grad-Besichtigung zur Seite. Auf Wunsch vermarkten sie das Haus diskret, um beispielsweise Gerede in der Nachbarschaft zu verhindern und finden zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis oder im Rhein-Erft-Kreis einen neue Immobilie für den Expartner.

Können sich diese partout nicht auf eine Eigentumsübertragung oder auf einen Verkauf einigen, ist eine Teilungsversteigerung eine weitere Option. Diese kann nach der Scheidung eingeklagt werden, wenn einer der Partner das Haus verkaufen will, der andere damit aber nicht einverstanden ist. “Allerdings rate ich von dieser Form der Zwangsversteigerung zunächst einmal ab und versuche beide Parteien doch noch dazu zu bringen, sich auf eine einvernehmliche Lösung zu einigen”, erklärt René Reuschenbach, “denn durch einen normalen Verkauf lassen sich in der Regel höhere Erlöse erzielen”.

Mehr Informationen zum Thema sowie zu Hausverkauf in Wesseling, Brühl Immobilienmakler, Privatverkauf Immobilien Wesseling oder mehr finden Interessierte auf https://www.wav-immo.de/

WAV Immobilien Reuschenbach GmbH IVD
René Reuschenbach
Am Zidderwald 3

53332 Bornheim
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