Bequemer Kfz-Versicherungswechsel bis zum 30. November eines jeden Jahres

Bequemer Kfz-Versicherungswechsel bis zum 30. November eines jeden Jahres

Wachsame Autofahrer nutzen die komfortable Dienstleistung von www.evb-sofort.com , um zu einem günstigeren Kfz-Versicherer zu wechseln. Die elektronische Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer wird sofort per SMS = short message service oder per E-Mail übermittelt.

Viele Fahrzeughalter haben bereits von ihrem aktuellen Versicherer einen Hinweis erhalten, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, weil die Beitragsanhebung einen gewissen Prozentsatz überschritten hat.

Warum eVB-Nummer sofort?
Wer den Versicherer wechselt, braucht die Zusage, dass das Fahrzeug versichert ist, denn ein Schaden kann auch eintreten, bevor der Versicherungsschein in Papierform oder als pdf-Datei vorliegt. Erfahrungsgemäß vergehen einige Tage, weil es keinen Automatismus gibt, der einen Versicherungsantrag sofort in einen Versicherungsschein umwandelt. Im Schadenfall hat der Versicherte ein Papier in Händen, das er sowohl einem Unfallgegner wie auch einem Polizisten vorzeigen kann.

Jedes Fahrzeug wird für die Kfz-Versicherung über eine vierstellige HSN = Herstellernummer und eine dreistellige TSN = Typschlüsselnummer identifiziert. Beide Zahlen stehen im Fahrzeugschein, jetzt als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet. So gelangen Besucher von www.evb-sofort.com zu einem korrekten Versicherungsvergleich. Im zweiten Schritt entscheiden sie sich für den Versicherer ihrer Wahl und beantragen ihre Kfz-Versicherung. Die eVB-Nummer ist in der Bestätigungs-E-Mail enthalten und wird auf Wunsch auch per SMS an eine Mobilfunknummer gesandt. Die Zeichenfolge aus Ziffern und Buchstaben gibt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter beim Straßenverkehrsamt in den Computer ein und findet sofort das konkrete Fahrzeug und die Person des Versicherten bestätigt. Man muss sich nur noch ausweisen oder eine Vollmacht vorlegen.

Warum den Kfz-Versicherer wechseln?
Abhängig vom aktuellen Schadenverlauf im Bestand eines Versicherers, aber auch abhängig von allen Schadenverläufen aller Versicherer, ist immer Bewegung im Preisgefüge für eine Kfz-Versicherung. Die wenigsten Versicherten werden wegen einer jährlichen Differenz von weniger als 50 Euro wechseln. Doch ein Vergleich lohnt immer, allein aus dem Grund, um sich zu vergewissern, dass man immer noch gut aufgehoben ist. Denn es spielen viele Faktoren eine Rolle, die letztendlich zum finalen Preis in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, der Fahrzeugvollversicherung und der Fahrzeugteilversicherung führen. Werkstattdienstleistungen, ein Schutzbrief und zusätzlicher Auslandsschutz tragen zu einer fundierten Entscheidung bei, die mehr umfasst als nur den bloßen Preis.

Häufig gestellte Fragen zu Autoversicherungen
Was ist eine Regelkündigung? Jede Kfz-Versicherung kann bis spätestens am 30. November eines Jahres gekündigt werden, um am 1. Januar des folgenden Jahres den Versicherungsvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft fortzusetzen. Was ist eine Sonderkündigung? Wenn im Oktober oder im November die Rechnung für das Folgejahr zugestellt wird und der Beitrag sich erhöht hat, weist der Versicherer ausdrücklich auf das Kündigungsrecht hin, so dass sich der Versicherte überlegen kann, ob er über www.evb-sofort.com ein günstigeres Angebot wahrnimmt. Es ist dann lediglich zu beachten, ob man die alte Gesellschaft anschreiben muss, um zu kündigen, oder, ob dies der neue Versicherer übernimmt.

Wie unterscheiden sich die drei Versicherungsarten? Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen, Sachen und Vermögen finanziell ab, die vom Fahrzeughalter oder Fahrer verursacht werden. Sie schließt auch hohe Folgekosten ein, die durch Unfallrenten entstehen können. Die Fahrzeugteilversicherung übernimmt Kosten durch Wildunfälle und durch Naturgewalten, durch Diebstahl, Kurzschluss und Glasbruch. Die gern bei neuwertigen und hochwertigen Autos gewählte Fahrzeugvollversicherung schließt zusätzlich Vandalismus-Schäden, Schäden durch Fahrerflucht ein, weil kein fremder Haftpflichtversicherer ermittelt werden kann, und versehentlich selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings sind Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Zusatznutzen durch evb-sofort.com
www.evb-sofort.com ist Jahr für Jahr eine gut durchdachte Anlaufstelle, um den Versicherungsschutz für Personenkraftwagen und Motorräder zu überprüfen oder die Kfz-Steuer zu berechnen. Viele Fragen werden beantwortet, die man sich sonst mühsam an mehreren Stellen zusammensuchen müsste. In Anbetracht steigender Kosten für eine Kfz-Versicherung ist es immer gut, gebotene Einsparmöglichkeiten zu nutzen.

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