Beratungsstelle: “Es gibt letztlich kein Individualrecht auf Klimaschutz!”
Doch diese Argumentation greift aus Sicht des Leiters der Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung und Change Management, Dennis Riehle (Konstanz), in verschiedener Hinsicht klar zu kurz. “Zwar ist der zivile Ungehorsam in Deutschland nicht verboten, aber die im Rahmen dessen begangenen Straftaten werden konsequent und selbstverständlich geahndet. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass immer mehr Gerichte zu dem Schluss kommen, dass gerade bei denen Aktivisten der Letzten Generation geplantes und organisiertes Vorgehen gegen das Gesetz verabredet wird, das am Ende mit den Möglichkeiten des Strafgesetzbuches sanktioniert wird. Eine Berufung auf einen Notstand gebietet sich verfassungsrechtlich daher nicht, weil dieser eine unmittelbare und für die innere Sicherheit bedrohliche Situation erfordern würde, beispielsweise also eine akute und gegenwärtige Katastrophe. Blickt man auf den rechtfertigenden Notstand im StGB, so kann zunächst dahingestellt bleiben, ob denn nun der Klimawandel mit seinen Folgen eine gegenwärtige Notlage darstellt. Viel eher erfordert der entsprechende Paragraf, dass für eine Strafbefreiung eine Notstandstathandlung vorliegen muss, die geeignet und angemessen ist, die über ein allgemeines Lebensrisiko deutlich hinausgehende Bedrohung abzuwehren. Das heißt einerseits, dass keine milderen Mittel zur Verfügung stehen offen, die für die Erreichung des Ziels anwendbar sind. Andererseits muss die Handlung direkt auf die Gefahr einwirken können. Beides ist im Fall der sinnfreien und destruktiven Proteste der Bewegung, beispielsweise das Festkleben auf den Straßen, nicht der Fall. Viel eher müssen die durch die Verfassung gegebenen Mittel der politischen Einflussnahme genutzt werden”, befindet der 38-jährige Coach vom Bodensee entsprechend.
Immer wieder werde zudem davon gesprochen, dass die Aktionen der letzten Generation friedlich seien. Allerdings zeigen die bereits erfolgten Verurteilungen zahlreicher Teilnehmer der Proteste, dass diese Interpretation offenkundig falsch ist. Immerhin wird durch die Nötigung von Autofahrern, die durch die Blockaden gerade in den hinteren Bereichen im Stau stehen, Gewalt ausgeübt. Dies hat auch der BGH in seiner “2. Reihe-Rechtsprechung” entsprechend attestiert. Zudem kommen in vielen Fällen die Gefährdung des Straßenverkehrs oder auch Sachbeschädigungen hinzu, so Dennis Riehle. Gemäß des Beraters hinke zudem die Schlussfolgerung, dass die Aktionen deshalb gerechtfertigt seien, weil die Ampel-Koalition Art. 20a GG nicht nachkomme. “Doch hierbei handelt es sich allerdings um nur ein abstraktes Staatszielprinzip mit einem auffordernden Charakter, dass sich die Regierung dem Ziel der Nachhaltigkeit zu verpflichten hat. Wie der Weg dorthin konkret aussieht, formuliert der in der Verfassung legitimierte Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag – und nicht der von der Bewegung immer wieder eingeforderte Gesellschaftsrat, der nach meiner Auffassung den Ansprüchen an Legitimation, Repräsentation und Gleichheit aus dem Grundgesetz nicht entspricht. Ein individuelles Recht auf Klimaschutz bis steht ohnehin nicht. Und dass wir aufgrund einer aufgeschreckten Generation unserer demokratischen Prinzipien über Bord werfen, weil man durch die panische und dramatisierende Vorstellung von der Zukunft auf Biegen und Brechen seine Partikularinteressen durchsetzen will, kann sicher nicht die Lösung für unsere gesellschaftlichen Probleme sein. Denn wo kämen wir denn hin, wenn künftig jede oligarchisch anmutende Minderheit diktieren könnte, welche politischen Entscheidungen und Maßnahmen notwendig sind. Es obliegt unserem derzeitigen Staatswesen, sich nicht moralisch erpressen zu lassen und weiter mit denen zusammenzuarbeiten, die nach konstruktiv-pragmatischen Antworten auf den Wandel suchen”.
Die Beratungsstelle für Nachhaltige Entwicklung ist kostenlos unter www.beratung-riehle.de erreichbar.
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