Die Makler von Marquardt Immobilien unterstützen Eigentümer bei der Kaufvertragserstellung

“Beim Immobilienverkauf ist es wichtig, auf einen rechtsgültigen Vertrag zu achten”, weiß Sylvia Gairing, Vertriebsleiterin bei Marquardt Immobilien aus Herrenberg, “andernfalls kann er später gegebenenfalls angefochten werden”. Außerdem beinhaltet der Vertrag wichtige Informationen für den Verkäufer und den Käufer und sollte schon deshalb korrekt sein.

Neben Angaben zum Kaufgegenstand muss ein rechtsgültiger Vertrag die Adressen von Verkäufer und Käufer sowie die Höhe des Verkaufspreises beinhalten. “Wichtig ist es, die Zahlungsbedingungen schriftlich festzuhalten”, erklärt Sylvia Gairing. So benötigt der Käufer nicht nur die Kontonummer des Verkäufers, sondern muss dem Vertrag auch entnehmen können, wann er den Kaufpreis begleichen muss.

Diesbezüglich hat die Vertriebsleiterin einen wichtigen Hinweis: “In Deutschland sind Barzahlungen beim Immobilienverkauf mittlerweile verboten”. Mit Edelmetallen wie Silber, Gold oder Diamanten darf eine Immobilie ebenfalls nicht bezahlt werden. Diesen Aspekt sollten Verkäufer und Käufer bei ihrem Immobiliengeschäft im Hinterkopf behalten und gegebenenfalls ihre Edelmetalle rechtzeitig zu Geld machen und sich den Betrag auf ihr Konto einzahlen lassen, rät die Vertriebsleiterin.

Das Verbot von Barzahlungen bei Immobilienkäufen geht aus dem sogenannten Sanktionsdurchsetzungsgesetz II hervor, das im Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet worden ist. Doch Barzahlungen bei Immobiliengeschäften waren und sind bei seriösen Maklern sowieso nicht üblich. Hintergrund ist, dass in solchen Fällen Geldwäsche vermutet werden könnte. Makler sind sogar dazu verpflichtet, solche Verdachtsmomente zu melden.

“Neben den genannten Aspekten und der korrekten Zahlungsweise sollten im Vertrag Angaben zu den Grundschulden sowie zu Mängeln an der Immobilie und weitere Absprachen zwischen Verkäufer und Käufer – zum Beispiel zu mitverkauftem Inventar – festgehalten werden”, rät die Immobilienmaklerin aus Herrenberg. Sie und ihre Kollegen verfügen über jahrelange Erfahrung bei der Kaufvertragserstellung, verweisen Verkäufer und Käufer in unklaren Fällen aber auch an einen Experten wie einen Rechtsanwalt.

Sind beide Parteien mit dem Vertrag einverstanden, begleiten Sylvia Gairing und ihre Kollegen die Eigentümer auf Wunsch beim Gang zum Notar. Beim Notartermin können gegebenenfalls noch kleine Änderungen am Vertrag erfolgen. Erst wenn der Vertrag vom Verkäufer und Käufer unterschrieben und vom Notar besiegelt ist, ist das Immobiliengeschäft rechtsgültig. Damit der Vertrag später nicht angefochten werden kann und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können, ist ein rechtsgültiger Vertrag unerlässlich.

Verkäufer erhalten aber nicht nur bei der Vertragserstellung, sondern auch beim gesamten Verkaufsprozess Unterstützung der Immobilienmakler aus Herrenberg. Zum umfangreichen Leistungsspektrum von Marquardt Immobilien können sich Verkäufer unter der Telefonnummer (07032) 955 75 60 kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

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Marquardt Immobilien GmbH + Co.KG
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